Manche Anbieter (z.B. Banken) fordern exakt dieselbe Unterschrift, mit der beim Vertragsabschluss unterschrieben wurde. Oft akzeptieren sie auch aus Sicherheitsgründen keine automatisch generierte Unterschrift.
Wenn der Anbieter in seinem Vertrag ausdrücklich eine Originale Unterschrift zur Kündigung verlangt, ist es ratsam die Kündigung auch direkt mit der eigenen Unterschrift an den Anbieter zu versenden.
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