Eine elektronische Signatur ist immer dann zulässig, wenn die Textform zur Kündigung ausreichend ist. Dies trifft in den meisten Fällen zu. Bitte beachte jedoch, dass es wie so oft auch hier Ausnahmen gibt. Beispiele dafür können Kreditverträge, Lebensversicherungen, Mietverträge, etc. sein. Sobald in deinem Vertrag oder den zugehörigen AGB eine originale Unterschrift zur Kündigung vorausgesetzt wird, musst du die Kündigung auch eigens einreichen.
Wir kennen deine Vertragsbestimmungen nicht. Eine Entscheidung, ob der Kündigungsversand über uns ausreichend ist, kannst nur du alleine treffen.
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