Am einfachsten ist der Fall, wenn dein Anbieter von sich aus auf außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten hinweist. Zum Beispiel, wenn er Preise erhöht oder Leistungen einschränkt, die im Vertrag vereinbart waren.
Damit du einen langfristigen Vertrag außerordentlich kündigen kannst, muss grundsätzlich einer der beiden folgenden Gründe zutreffen:
- Besondere Ereignisse
Vorzeitig kündigen können Vertragspartner, wenn ein Todesfall vorliegt oder ein Vertragspartner die Vorzüge des Vertrags aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit nicht mehr wahrnehmen kann.
Unfälle können ebenfalls so ein besonderes Ereignis darstellen. In strittigen Fällen ist nach Paragraph 314, Absatz 1 des BGB, abzuwägen.
- Einseitige Vertragsänderungen ohne Zustimmung einer Vertragspartei:
- Erhöhung von Zusatzbeiträgen der Krankenkasse
- Tariferhöhung der Versicherung
- Erhöhung der Strom- und Gaspreise
In unserem Ratgeber zum Thema Sonderkündigungsrecht bzw. außerordentliche Kündigung kannst du jederzeit mehr dazu nachlesen. Schau hier doch mal rein.
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