Grundsätzlich alle Anbieter, die Verbraucherverträge anbieten, also Abonnement- und Langzeitverträge für Privatkunden. Das sind zum Beispiel Versicherungen, Mobilfunkanbieter oder Fitnessstudios.
Miet- und Arbeitsverträge nehmen wir zur Zeit nicht auf. Diese unterliegen, insbesondere bei einer Kündigung, rechtlichen Besonderheiten.
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