Ja, grundsätzlich sind Kündigungen auch ohne eigenhändige Unterschrift gültig, sofern der Gesetzgeber nicht ausdrücklich die Schriftform vorsieht.
Eine Ausnahme bilden Gewerkschaften und Vereine. Sie dürfen eine schriftliche Kündigung (d.h. mit eigenhändiger Unterschrift) fordern, sofern dies entsprechend in der Vereinssatzung festgelegt ist.
Einige Anbieter weisen Kündigungen ohne eigenhändige Unterschrift zurück, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu haben. Wir unterstützen dich in einem solchen Fall dabei, die Kündigung bei deinem Anbieter rechtswirksam durchzusetzen.
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